1865 Zollerleichterungen
Im Jahr 1861 wird auch Livigno Teil des italienischen Königreichs.
Bereits im Jahr 1865 werden dem Ort die Zollerleichterungen, die
man sich dort über die Jahre hinweg hatte sammeln können,
bestätigt.
Mit dem Gesetz Nummer 526 vom 17.7.1910 der italienischen Verfassung
anerkennt das italienische Königreich Livigno als Sonderzollbezirk
- mit den Erleichterungen, die den Bürgern der Gemeinde entstehen
- dessen Grenzen nun auch genau festgelegt werden und später
ebenfalls von der Republik Italien und der Europäischen Union
anerkannt werden.
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